Unser neuer Freizeitpark
Endlich geschafft: unsere Kanzlei darf offiziell den Zusatz „Freizeitpark“ führen. Der Strandkorb war dafür die letzte formale Voraussetzung.
In dieser Zeit sind keine Beratungen oder Bearbeitungen möglich.
Bitte reichen Sie dringende Anliegen bis 26. März 2025 ein.
Ab dem 2. April 2025 sind wir wieder für Sie da.
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