DIGITALE DATEV-KANZLEI.

Der große Einsatz unseres gesamten Kanzlei-Teams hat sich vielfach gelohnt. Die umgesetzte Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt viele interne und externe Arbeitsprozesse.

Dafür wurden wir sogar von der DATEV seit 2019 jedes Jahr mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ausgezeichnet.

Über das DATEV Digitalisierungs-Cockpit ist unser individueller Digitalisierungsgrad berechnet worden. Es sind fünf Kennzahlen für die Vergabe des Labels ausschlaggebend:

  • Digitalisierungsquote gesamt
  • Digitalisierungsquote Bank
  • Anteil Mandanten mit digitalen Belegen
  • Anzahl Abrechnungen pro Stunde
  • Digitalisierungsquote Bewegungsdaten

Um weiterhin die Digitalisierung voranzubringen, suchen wir zusätzliche Mitarbeiter, die Spaß an neue Herausforderungen haben. Bewerben Sie sich jetzt!

Wir unterstützen Sie bei der Digitalisierung Ihrer Prozesse im Rechnungswesen.

Die Digitalisierung im Rechnungswesen und insbesondere die Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 sind einer der größten Herausforderungen für unsere Branche und unsere Mandanten.

DIE E-RECHNUNG KOMMT!!!

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren und empfangen zu können. Dies bedeutet, dass Sie Ihre bestehenden Prozesse im Rechnungseingang anpassen und möglicherweise neue Software-Lösungen implementieren müssen.

NEHMEN SIE AN UNSERER SCHULUNG FIT FÜR DIE E-RECHNUNG TEIL.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Gesetzliche Vorgaben zur E-Rechnung
  • Zukünftiger Rechnungsempfang und -ausgang
  • Archivierung elektronischer Rechnungen
  • Digitales Bearbeiten und Weiterleiten
  • E-Rechnungs-Lösungen
  • Zusammenspiel von DATEV mit Fremdlösungen

Schulungsdetails und Anmeldung

Datum: 07.10.2024
Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden)

Kosten: 75 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Anmeldeschluss: 31.08.2024

Da die Plätze begrenzt sind, werden sie nach Eingang der Anmeldungen vergeben.

Belegebox.

Die Belegebox ist der ideale Einstieg in die digitale Welt. Damit haben Sie ein Dokumentenmanagement-System, um Ihre analogen und digitalen Belege auf eine gemeinsame Organisationsplattform zu bringen.

Im-Haus-Buchhaltung mit dem DATEV-Mandantenserver.

Wir stellen Ihnen „online“  die kompletten DATEV-Rechnungswesenprogramme zur Verfügung. Über einen gesicherten Zugang können Sie jederzeit ortsunabhängig Ihre Buchhaltung erledigen. Sie müssen keine Software oder Updates mehr aufspielen. Ebenso entfällt die eigene Datensicherung. Gleichzeitig können wir auf Ihren Datenbestand zugreifen, die Buchhaltung überprüfen und ggf. gemeinsam Korrekturen vornehmen.  Zusätzlich können Sie Ihre digitalen Belege mit den Buchungssätzen verknüpfen und revisionssicher ablegen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.

DATEV Unternehmen Online.

DATEV Unternehmen online ist eine Plattform, um digitalisierte Belege mit dem Steuerberater auszutauschen, um auf digital gespeicherte Belege zugreifen zu können, den Online-Zahlungsverkehr abzuwickeln und bereitgestellte Auswertungen (Lohn, Fibu) einsehen zu können.

Friebe und Partner Digitalisierung

DATEV Upload Mobile App.

Mit dieser App können sie bequem von unterwegs Belege (z.B. Barquittungen) abfotografieren und zu uns schicken. Jetzt kann Ihnen kein Beleg mehr verloren gehen.

Weitere Informationen:

YouTube

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DATEV Digitale Personalakte.

Mit der „digitalen Personalakte“ können Sie zukünftig auf alle Lohndokumente (Arbeitsvertrag, Betriebliche Altersvorsorge, Zusatzvereinbarungen) arbeitnehmerbezogen über DATEV Unternehmen online zugreifen. Im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung digitalisieren und speichern wir jedes übermittelte Lohndokument, damit Sie jederzeit arbeitnehmerbezogen darauf zugreifen können.

DATEV Arbeitnehmer Online.

Zukünftig brauchen Sie Ihren Mitarbeitern keine Lohnzettel oder Lohnbescheinigungen mehr aushändigen oder verschicken. Die Lohnabrechnungen können auf der Plattform DATEV Arbeitnehmer Online von uns bereitgestellt werden, so dass Ihr Mitarbeiter sie jederzeit passwortgeschützt abrufen kann. Lohnabrechnungen und Bescheinigung bleiben bis drei Monate nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters gespeichert. Eine gesonderte Ablage für den Mitarbeiter entfällt somit.